Hieraus ergibt sich eine gewisse Uneindeutigkeit für die eigene Bewertung als Pokerspieler. Konkrete Grenzwerte ergeben sich nämlich aus den Urteilen bisher nicht. In der Praxis ist daher damit zu rechnen, dass eine endgültige Feststellung dazu, ob eine Steuerpflicht für Pokergewinne besteht oder nicht tatsächlich erst im Rahmen eines Einspruchs oder Klageverfahrens gegen etwaige Festsetzungen des Finanzamtes getroffen werden kann. Spätestens diese bedürfen einer rechtlich entsprechend fundierten Korrespondenz. Tipp : Sie haben ein Schreiben vom Finanzamt hinsichtlich der Offenlegung Ihrer Pokergewinne erhalten? In unserem Beitrag „ Online Poker: Brief vom Finanzamt “ erfahren Sie was Sie am Besten tun können.
Diese Frage beschäftigt seit langem die Finanz- und Verwaltungsgerichte in Deutschland. So sind in den letzten Jahren zahlreiche Urteile ergangen, welche sich mit der Versteuerung von Pokergewinnen in der Variante Texas Hold´em befassen. Wann Pokergewinne versteuert werden müssen und was die bisherige Rechtsprechung für Pokerspieler bedeutet, erfahren Sie hier in diesem Beitrag. In den letzten Jahren ist – ausgehend vom FG Münster (NRW) - eine Vielzahl an Urteilen ergangen, welche sich mit der Steuerpflicht von Pokergewinnen (egal ob aus Turnieren, Cashgames, im Casino oder im Onlinecasino) insbesondere in der Variante Texas Hold´em befassen. Die erzielten Preisgelder und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Nebeneinkünfte wie z.B.
Rakebacks, Umsatzboni, Staking, Swapping etc. können nach der Rechtsprechung des BFH der Einkommenssteuern und der Gewerbesteuer unterliegen (vgl. dazu zuletzt BFH Urt. v. 25.02.2021 – III R 67/18 sowie erstmals Urt. Texas Hold’em ist nicht erst seit dem Aufkommen der großen Online-Pokerräume, wie Full Tilt oder Pokerstars, eines der beliebtesten Kartenspiele – doch sie tragen definitiv zum Erfolg bei.
Wer jedoch mit seinen Freunden spielen will, zieht immer noch ein privates Spiel dem Internet vor.
Negativmerkmal zur Abgrenzung eines Gewerbes ist dabei die privaten Vermögensverwaltung. Diese liegt dann nicht mehr vor, wenn der zeitliche Aufwand , die Professionalisierung durch den Einsatz von Analysesoftware wie Pokertracker, die Unterstützung von Stakern/Backern und das Ausmaß der eingesetzten Vermögenswerte die Schwelle des reinen Hobbys überschreiten. Das ist wohl zumindest dann der Fall, wenn es sich langfristig um einen sogenannten Winningplayer / Shark handelt. Bei diesen Spielern ist auch in der Pokerszene unbestritten, dass durch Können und Erfahrung langfristig ein Vorteil ("Edge") gegenüber Freizeitspielern besteht. Achtung : Auch die Beteiligung Dritter im Rahmen von Staking / Backing kann ggf.
als Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 I 1 Nr. 2 EStG qualifiziert werden und ebenfalls steuerpflichtig sein. Die Tatsache, dass ein Spieler durch Dritte unterstützt wird, mag auch ein Anzeichen dafür sein, dass kein reines Hobbyspiel mehr vorliegt. Entscheidend bei der Versteuerung von Pokergewinnen ist die Spielerhistorie . Niemand pokert gewerblich, ohne vorher eine gewisse Übungsphase durchlaufen zu haben. Da Glücksspiel im Internet jedoch rechtlich in einer Grauzone liegt, stellt sich hier die Frage: Ist das Pokern um Geld unter Freunden bereits illegal? Im Internet mit Freunden pokern – das ist nicht ganz einfach, denn: Würden Freunde gemeinsam an einem Tisch spielen, würde sich die Möglichkeit von Betrügereien ergeben.
Hierin liegt ein Leistungsaustausch und damit eine Leistungsbeziehung im Rahmen einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Bei der Teilnahme an Pokerturnieren werden dagegen nur bei Erfolg Preisgelder oder Spielgewinne erzielt. Hier fehlt es zunächst an einem entsprechenden Leistungsaustausch, wenn nicht (wie bei Profispielern üblich) auch ein Antrittsbonus gezahlt wird oder sonstige Elemente der Vermarktung des Spielers hinzukommen bzw. auf eine Gesamtheit an Einkünften aus der cas online casino österreich slots Pokertätigkeit abzustellen ist. Für die Einordnung des Pokerspiels als steuerpflichtiges Gewerbe im Sinne des § 15 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist entscheidend, ob der Spieler mit dem Pokern die Tatbestandsmerkmale eines Gewerbes erfüllt. Diese Merkmale sind erfüllt, wenn: „ eine selbständige und nachhaltige Betätigung mit der Absicht ausgeübt wird, Gewinn zu erzielen und sich dabei als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt “, vgl. § 15 Abs. 2 EStG. Kein Wunder also, dass die Online-Anbieter den Spieler im Laufe eines Turniers immer wieder an einen anderen Tisch setzen.
Es gibt daher üblicherweise Anfangsjahre beim Pokern , in denen keine Steuerpflicht besteht. Darüber hinaus ist eine nachhaltige Betätigung erforderlich, welche eine die private Vermögensverwaltung übersteigende Gewinnerzielungsabsicht und damit auch die Befriedigung persönlicher Spielbedürfnisse überschreitet. Neben der zeitlichen Intensität und der Höhe der Einsätze und Gewinne gibt es weitere Faktoren, welche auf eine Professionalisierung im Pokern schließen lassen, wie z.B. eine Vermarktung der eigenen Person, die Ausnutzung eines Marktes oder auch eine strukturiert und strategisch gestaltete Teilnahme (planmäßiges Handeln) an den Spielen, welche für Hobbyspieler unüblich ist. Hinsichtlich der erforderlichen Höhe von Pokergewinnen ist auch von Bedeutung, ob eine ständige Erwerbsquelle geschaffen wurde, welche entweder fest für den eigenen Lebensunterhalt eingeplant wird oder nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen zwar für den Lebensplan nicht erforderlich ist, aber in hohem Umfang angespart werden kann. Um dennoch mit den Freunden spielen zu können, werden private Pokerrunden veranstaltet. Doch mit einem Spiel zuhause, bei dem es ebenfalls um Geld geht, könnte eine rechtliche Grenze überschritten werden, denn: Glücksspiel ist unter bestimmten Umständen illegal – und darunter kann auch die heimische Pokerpartie fallen. Diese Tatsache macht beispielsweise das Phänomen „Lotto“ legal, denn hinter der Ausrichtung steht die Bundesregierung. Alle anderen Anbieter müssen sich einigen Regeln unterstellen: Es darf keinen Buy-In geben, dann ist ein Turnier erlaubt – auch wenn es dabei etwas zu gewinnen gibt (Geld oder Sachpreise). So kommt es beispielsweise auch, dass die Poker Turnieree von TV TOTAL legal sind, denn: Das Spielen um das Wild-Ticket, um in die Live-Sendung zu gelangen, ist kostenlos (also ohne Buy-in).
Die Anbieter, die in der Regel ihren Sitz im Ausland, wie in diesem Fall in Gibraltar haben, versuchen regelmäßig, dieses Verbot zu unterwandern und bieten ihre Online-Glücksspiele dennoch an. Mit Glücksspielen im Internet lässt sich viel Geld verlieren und dieses Geschäft und den wichtigen Markt Deutschland wollen sich die Anbieter nicht entgehen lassen. Dabei versuchen sie ihr illegales Angebot mit EU-Recht zu rechtfertigen und argumentieren, dass das Verbot von Online-Glücksspiel gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstoße. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat erst kürzlich bestätigt, dass das Verbot von Online-Glücksspiel in Deutschland rechtmäßig ist. Selbst wenn sich dies nach Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ändern sollte, müsse das Verbot eingehalten werden, so lange es besteht.
Heißt: Ohne gültige Lizenz darf Glücksspiel im Internet nicht in Deutschland angeboten werden. „Vor diesem Hintergrund verlangen wir den Poker-Einsatz unseres Mandanten vom Anbieter zurück. Sollte dieser sich querstellen, werden wir gerichtlich gegen ihn vorgehen“, so Rechtsanwalt Cocron. Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. Poker und Steuerpflicht : Muss ein Pokerspieler seinen Pokergewinn in Deutschland versteuern? Pokern in deutschen Casinos ist erlaubt, weil sie vom Staat reguliert werden. Wer zum Pokern in die Spielbank geht, handelt also legal – empfehlenswert sind beispielsweise Poker Turnieree in der Spielbank Wiesbaden. Wieso ist das Pokern im Internet kein Problem? Nehmen wir auch hier Pokerstars als Beispiel: Die TV-Werbung bewirbt das Angebot von Pokerstars.de als Pokerschule.
| Einschränkung | Regulatorische Vorgabe (GlüStV) | Auswirkung auf Spieler | Umsetzung durch Anbieter |
|---|---|---|---|
| Einzahlungslimit | Max. € 1.000 pro Monat (Standardlimit) | Begrenzung des finanziellen Einsatzes | Harte Limitierung im Konto, Selbsteinschränkung möglich |
| Spielunterbrechung | Fünf-Sekunden-Verzögerung pro Hand | Verlangsamtes Spieltempo, weniger Hände/Stunde | Automatisch in der Software integriert |
| Tools & HUDs | Verbot von datensammelnden Hilfsprogrammen | Keine Statistik-Overlays am Tisch | Software erkennt und blockiert externe Tools |
| Werbe- und Bonusverbot | Keine werblichen Bonusangebote erlaubt | Keine Einzahlungsboni oder Treueprogramme | Nur reine Turniergebühren-Rabatte erlaubt |
Die Software der DE-Version lässt keine Echtgeld-Partien zu – es gibt weder entsprechende Turniere noch einen Bankbereich für Einzahlungen.
Wer bei Pokerstars um Geld spielt, hat die Pokerstars.Net-Version installiert. Aufgrund fehlender Regulierung seitens der Bundesregierung ist zwar eine Bestrafung nicht möglich, allerdings kann der Spieler bei Unstimmigkeiten nicht vor einem deutschen Gericht klagen. Ein minimales Risiko bleibt also, die jedoch gänzlich ausgeräumt werden können, wenn ein seriöser Anbieter ausgewählt wird. Das sind also die Rahmendaten für legales Pokern. Im Privaten gibt es jedoch einige Sonderregelungen, die Poker-Fans unbedingt einhalten sollte, um nicht die Gefahr einer Strafe zu riskieren.
Umsatzsteuern fallen dagegen mangels eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Preisgeld und Teilnahme an der Pokerveranstaltung nicht an (vgl. BFH Urt. Aus den bisher ergangenen Urteilen zum Thema (Online-)Poker und Steuerpflicht, sind die Auswirkungen für den einzelnen Pokerspieler nicht eindeutig. Ob tatsächlich eine Steuerpflicht der Pokergewinne im Einzelfall besteht, ist anhand diverser Faktoren zu bewerten und zu beurteilen. Der Bundesfinanzhof bestätigte z.B.
die Einordnung der Preisgelder aus Pokerturnieren als gewerbliche Einkünfte, da es sich beim Turnierpoker nicht um ein reines Glücksspiel handelt. Vielmehr liegt eine Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel vor. Nur bei reinem Glücksspiel fehlt es an der erforderlichen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Bei Cash-Games besteht der Rechtsprechung nach die für ein Gewerbe erforderliche Leistungsbeziehung allein durch die Spielteilnahme am (virtuellen) Pokertisch zwischen den dortigen Spielern. Der Spieler bietet demnach mit seinem Spieleinsatz eine Leistung an und erhält als Gegenleistung von den anderen Mitspielern die Möglichkeit, deren Spieleinsätze zu gewinnen.